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Reparatur des Unfallschadens und mehr

Ein Blechschaden ist ärgerlich. Aber verbeulte Karosserien oder ein Lackschaden am Auto lassen sich leicht heilen. 

Wir nehmen die Reparatur des Unfallschadens grundsätzlich mit Original-Ersatzteilen vor. Und wir sparen Ihnen das Gerenne zwischen Versicherung und Werkstatt. Unser Gesamtpaket:

  • Reparatur des Unfallschadens
    Als Profi in der Unfallreparatur übernehmen wir sämtliche Karosserie- und Lackierarbeiten, inklusive einer Garantie von sechs Jahren. Die Umwelt liegt uns am Herzen, daher verwenden wir wasserbasierte Lackiersysteme und pflegen das Motto "Instandsetzen vor Austauschen"Ein Hol- und Bringservice sowie eine Fahrzeugreinigung innen und außen sind ohnehin selbstverständlich.
     
  • Mobil bleiben dank Ersatzfahrzeug 
    Damit Sie während der Reparatur des Unfallschadens mobil bleiben, haben wir rund 30 Ersatzfahrzeuge für Sie angeschafft. Soll´s eher city-tauglich sein oder zur Familie passen? Gern stellen wir Ihnen das passende Fahrzeug für die Dauer der Autounfall-Reparatur zur Seite.
     
  • Kommunikation mit Versicherung 
    Als qualifizierter Fachbetrieb arbeiten wir seit vielen Jahren vertrauensvoll mit allen gängigen Versicherungen zusammen. Gern übernehmen wir die Schadensabwicklung für Sie. Übrigens auch im Haftpflicht-Schadensfall! Gutachter und Rechtsanwälte können wir im Bedarfsfall vermitteln.

Mit unserer langjährigen Expertise im Unfallgeschäft sind Sie rundum gut beraten. Senden Sie uns am besten gleich die Schadensmeldung zu. Wir kümmern uns um alles andere!

Unfall und Reparatur I Standards

Darauf dürfen Sie sich bei der Reparatur des Unfallwagens verlassen:

  • Abschleppen, Bergen binnen 24 Stunden I Flotte mit 30 Ersatzfahrzeugen
  • Abwicklungen mit Versicherungen gemäß Kundenauftrag I anerkannte EDV-Kalkulation (Autatex)
  • Beulendoktor I Smart Repair
  • Computergesteuerte Achsvermessung I Fahrzeugreinigung innen und außen
  • Digitale Werkstattplanung I Elektronischer Schadensdialog
  • Eintritt in die Durchrostungsgarantie der Hersteller I Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2008
  • Instandsetzung aller Fabrikate I Sechs Jahre Garantie auf alle Reparatuen
  • Übernahme aller Karosserie-Arbeiten dank eigenem Rahmenrichtsystem
  • Umweltbewusste Fahrzeuglackierungen... und vieles mehr

Smart und Schön I Service

Smart Repair

Unser Motto heißt "Instandsetzen vor Austauschen". Weil es gut ist für Ihr Fahrzeug, für Ihren Geldbeutel und für die Umwelt. 

Mehr über Smart Repair 

Fahrzeugaufbereitung

Ihr Auto könnte eine Frischzellenkur brauchen? Dann nix wie hin zu unserem Vollblut-Aufbereiter. 

Zur Fahrzeugaufbereitung 

Qualität mit Prüfsiegel

Als zertifizierte DEKRA-Fachwerkstatt wird unsere Arbeit im Bereich der Unfallreparatur regelmäßig auf Herz und Nieren geprüft und zertifiziert. Strenge Vorgaben stellen sicher, dass Mitarbeiter, Werkzeug und Technologien auf dem neuesten Stand sind. 

Eurogarant attestiert uns als geprüfte Fachwerkstatt "höchste Reparatur-Qualität" und die Kompetenz zur "Instandsetzung aller Fahrzeugmarken und -modelle". Das Eurogarant-Siegel bestätigt, dass wir in puncto Autounfall-Reparatur als Experten von vielen Versicherern und Flottenbetreibern als Partnerwerkstatt anerkannt sind. 

Keine Kompromisse macht TESLA bei der Zertifizierung zum Approved Body Shop. In Mainfranken finden Sie keinen zweiten! 

Obendrein ist unsere Mechanik seit 2009 Bosch-Modulpartner, unsere Lackiererei ist geprüftes Repanet-Mitglied und ... ach, überzeugen Sie sich doch einfach selbst!

Fragen und Antworten I FAQ

Nach einem Autounfall gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren. Das sind die wichtigsten Schritte direkt danach:

Unfallstelle absichern
Das A und O: Alles ok bei Ihnen? Dann sichern Sie bitte zuerst sich und dann die Unfallstelle ab, das heißt:
- Warnblinkanlage einschalten
- Warnweste anziehen
- Warndreieck aufstellen

Verletzte versorgen
Ist sonst jemand verletzt? Dann wählen Sie bitte den Notruf 112 und leisten Sie wenn möglich erste Hilfe.

Polizei einschalten, wenn nötig
Bei kleineren Blechschäden obliegt es den Parteien, die Polizei einzuschalten.

Die Polizei muss informiert werden, wenn
- Personen zu Schaden gekommen sind.
- Alkohol oder Drogen im Spiel waren.

Die Polizei sollte informiert werden bei
- größeren Sachschäden.
- Unfällen, in die Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen verwickelt sind. 

Unfallzeugen finden
Bitten Sie die Zeugen, vorerst in der Nähe der Unfallstelle zu bleiben. 
Notieren Sie die Kontaktdaten oder lassen Sie sich, falls vorhanden, eine Visitenkarte geben.

Unfallstelle fotografieren 
Fotografieren Sie die Unfallfahrzeuge, die Beschädigung Ihres Fahrzeugs, die Straßen- und/oder Parksituation.

Kontaktdaten des Unfallgegners aufnehmen
Folgende Daten sind relevant:
- Name
- Adresse
- Kfz-Kennzeichen
- Marke, Modell und Farbe des Fahrzeugs
- Versicherung
- Unfallort mit Datum und Zeit 

Werkstatt kontaktieren 
Wir übernehmen die Kommunikation mit der Versicherung und reparieren den Schaden.
Rufen Sie uns dazu bitte unter 09321 / 3006-0 an.

 

Als grobe Faustregel gilt: 

  • Die Haftpflicht-Versicherung deckt durch Sie verursachte Schäden beim Gegenüber ab (Personen-, Sach-, Vermögensschäden). Sie ist gesetzlich vorgeschrieben.
     
  • Die Kasko-Versicherung ist eine freiwillige Versicherung, um Schäden am eigenen Fahrzeug abzusichern. Während die Vollkasko alle vom Halter verursachten Schäden am eigenen Fahrzeug zahlt, übernimmt die Teilkasko nur Schäden durch äußere Einflüsse. Ausgenommen ist Vandalismus. 

 

Die Teilkasko-Versicherung haftet nicht bei selbst verschuldeten Unfällen. Sie deckt nur Schäden durch äußere Einflüsse ab, zum Beispiel

  • einen Lackschaden am Auto durch Hagel,
  • eine beschädigte Windschutzscheibe durch Steinschlag,
  • ein kaputtes Kabel wegen Marderbiss,
  • einen Blechschaden als unmittelbare Folge eines Sturms oder einer Überschwemmung.

Die Vollkasko-Versicherung deckt zusätzlich selbst verursachte Schäden ab, zum Beispiel

  • einen Lackschaden am Auto beim Ausparken,
  • einen Blechschaden als Folge eines Auffahrunfalls.

Vandalismus, also das mutwillige Beschädigen Ihres Fahrzeugs durch Unbekannte, wird nur durch die Vollkasko abgedeckt.

 

Das hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab!

  • Haben Sie bei Vertragsabschluss zum kostenfreien Ersatzfahrzeug "JA" gesagt, bleiben Sie während der Autounfall-Reparatur mit einem unserer Höhn-Fahrzeuge mobil. Ohne Mietkosten natürlich!
        
  • Schließt Ihr Vertrag ein kostenfreies Ersatzfahrzeug explizit aus, können wir Ihnen leider auch kein kostenfreies Fahrzeug stellen. Trotzdem lassen wir unsere Kundinnen und Kunden nicht im Regen stehen. Damit Sie während der Autounfall-Reparatur mobil bleiben, haben wir rund 30 Ersatzfahrzeuge angeschafft - vom wendigen Stadtfahrzeug bis zum geräumigen Familienauto können Sie - je nach Verfügbarkeit - das für Sie passende Fahrzeug mieten. Sprechen Sie uns gern an.

 

Wir raten unseren Kundinnen und Kunden, sich vor Abschluss des Versicherungsvertrages folgende Fragen zu stellen:

  • Sollen alle möglichen Schäden eines selbst verursachten Unfalls abgedeckt sein?
    Diese Entscheidung bestimmt maßgeblich den Tarif. Bei der günstigeren Version der Teilkasko-Versicherung sind nur Schäden, wie Sturm oder Hagel sowie Wildunfälle abgedeckt. 
     
  • Wo soll die mögliche Reparatur des Unfallschadens durchgeführt werden? 
    Bei der Werkstatt Ihres Vertrauens? Dann muss der Passus "freie Werkstattwahl" enthalten sein.
     
  • Muss ich zwingend mobil bleiben während einer möglichen Reparatur des Unfallschadens?
    Lautet die Antwort "JA", lohnt ein genauer Blick auf die Passage "Ersatzfahrzeug" durchaus. 

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Beratung zu Versicherungsverträgen leisten können. Die obigen Tipps basieren lediglich auf unseren Erfahrungen.
 

Das ist ein Fall für Ihre Kasko-Versicherung. Und Kasko-Recht ist Vertragsrecht. 

Soll heißen: Bevor Sie einen Termin bei der Werkstatt Ihres Vertrauens vereinbaren, lesen Sie bitte unbedingt Ihren Kasko-Versicherungsvertrag durch. Darin stehen alle Bedingungen, die Sie mit Ihrer Versicherung vereinbart haben (zum Beispiel auch die Themen "freie Werkstattwahl" oder "kostenfreies Ersatzfahrzeug").

 

 

Im Gegensatz zum Kasko-Fall (= Vertragsrecht) gilt im Haftpflichtfall generell:

  • Der durch Unfall Geschädigte hat freie Werkstattwahl für die Autounfall-Reparatur.
  • Die durch Unfall Geschädigte hat Anspruch auf Nutzungsausfall. Auch eine mögliche Wertminderung des Fahrzeugs muss erstattet werden.
  • Den Geschädigten steht ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur des Unfallwagens zu.